Wir bieten an dieser Stelle eine Übersicht aller häufig gestellten Fragen und deren Antworten an. Sollten Sie Ihre Frage, bzw. deren Antwort hier nicht finden, nutzen Sie bitte unser Formular zur Fragestellung, um die Frage an uns zu übersenden. Gerne werden wir Ihnen diese beantworten und gegebenenfalls in unsere Liste hier aufnehmen.
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OP-Alter unter 18 Jahre?.
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Nur mit Zustimmung der Eltern und des Haus- oder Frauenarztes.
Welche Zeit muss zwischen 2 Operationen liegen, die in Vollnarkose vorgenommen werden?.
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Moderne Narkosen sind in kurzen Abständen möglich, weil sie den Patienten kaum belasten.
Bei Eingriffen, die man planen kann, sollte allerdings der Abstand so gewählt werden, dass die Patienten sich von der Voroperation erholt haben.
Werden die OP-Kosten von der Kasse übernommen?.
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Krankenkassen müssen eine Brustvergrößerung z.B. dann nicht zahlen, wenn die Patientin wegen psychischer Probleme ihre Brust vergrößern oder verkleinern lassen möchte.
Grund: Eine psychische Belastung allein ist kein Grund, um in den gesunden Körper einzugreifen. Eine zu kleine oder zu große Brust wird zudem nicht als Krankheit angesehen. Es gibt keine festgelegte Normgröße oder Normalform für eine Brust. Die Kosten für eine solche Korrektur werden nur bei einem "regelwidrigen und behandlungsbedürftigen Zustand" übernommen. Dieser liegt vor, wenn eine "entstellende Körperform" vorhanden oder Körperfunktionen beeinträchtigt sind. Dies ist z.B. bei einem Wirbelsäulenschaden der Fall.
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